Seitenbereiche
Inhalt

Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger hat sein nicht länger als zehn Jahre vermietetes Grundstück seiner Tochter übertragen. Die Tochter übernahm als Gegenleistung die Restschulden. Das Finanzamt nahm einkommensteuerlich ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 Einkommensteuergesetz/EStG an. Nach dieser Vorschrift unterliegen Gewinne aus Grundstücksveräußerungen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Das Finanzamt berechnete einen fiktiven Veräußerungsgewinn von rund € 40.000,00, was eine Steuerlast in Höhe von rund € 17.000,00 auslöste.

FG-Urteil

Das Niedersächsische Finanzgericht/FG sah in der teilentgeltlichen Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft. Das FG beschränkte sich in seiner Urteilsbegründung allerdings auf die im Streitfall vorliegende teilentgeltliche Übertragung unterhalb der historischen Anschaffungskosten. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt hier schon deshalb nicht vor, weil dem Schenker im Ergebnis gar keine Geldmittel zugeflossen seien. So kam es beim Schenker zu keinem realisierten Wertzuwachs. Der vom Finanzamt berechnete Veräußerungsgewinn war nur fiktiv ermittelt. Außerdem würde es zu einer Doppelbelastung mit Schenkungsteuer kommen, wie das Gericht betonte. Das Gericht sah auch keinen Anlass zur Aufteilung der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil (Urteil vom 29.5.2024, Az.3 K 36/24).

Revision

Erfreulich wäre sicher, wenn sich die Erkenntnisse des Niedersächsischen Finanzgerichts durchsetzen würden. Aber das letzte Wort hierzu hat der Bundesfinanzhof/BFH. Das Finanzamt hat Revision eingelegt. Tatsächlich ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt, ob bei teilentgeltlichen Übertragungen durch die Heranziehung von Verkehrswerten auf den Zeitpunkt der Übertragung lediglich fiktive, aber nicht tatsächlich realisierte Gewinne steuerpflichtig sind. Das Revisionsverfahren ist unter dem Aktenzeichen IX R 17/24 anhängig.

Stand: 02. November 2024

Bild: ronstik - stock.adobe.com

Das nVista Dokumentencenter ist ein Internetportal für den sicheren elektronischen Austausch von Dokumenten zwischen Kanzlei und Mandant.

Senden Sie Ihre Belege bequem und sicher an Ihre Kanzlei ohne das Sie Ihre Belege außer Haus geben. Machen Sie Schluss mit Drucken, Kopieren, Versenden & Co. Reduzieren Sie manuelle und zeitintensive Tätigkeiten auf ein Mindestmaß. Mit dem Dokumentencenter können Sie Ihre Belege effizient in einem Arbeitsgang Scannen und an Ihre Kanzlei Senden.

Mehr erfahren

Simba Digitaler Buchungsassistent

Die vorhandenen Bilddaten (elektronische oder gescannte Belege) werden indiziert und elektronisch ausgelesen. Dabei werden die wesentlichen Informationen aus dem Beleg in den Buchungssatz übernommen. Danach steht das Dokument dem Bearbeiter mit einem entsprechenden Buchungsvorschlag zur Verfügung.

Mehr erfahren

Integrierte Finanz- und Erfolgsplanung mit CORPORATE PLANNER

Über Finanz- und Erfolgsplanung, Investitions- und Kreditmanagement, Rating nach Basel II, Planung und Budgetierung, Betriebswirtschaftlichen Analysen über viele weitere Funktionalitäten!

Mehr erfahren

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.