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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Sie machen sich Gedanken über die Unternehmensnachfolge?
Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe – damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitigkeiten von Beginn an auszuschließen.
Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.
Wir helfen Ihnen damit, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Im Rahmen des Erbrechts beraten wir Sie in folgenden Bereichen:
- Testamentsgestaltung
- Erbauseinandersetzungen
- Erbverträge
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und -abwicklung