Inhalt
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen umfassend bei Vertragsgestaltungen, Vertragsverhandlungen sowie bei Projektplanungen. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag
- Begleitung von Unternehmenskauf, -verkauf, -umwandlung und Generationswechsel
- Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (AG-Recht, GmbH-Recht, das Recht der oHG/KG, BGB – Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht)
- Treuhandverträge und die Übernahme der Treuhänderstellung
Die richtige Wahl der Rechtsform
- Vertragsgestaltung und Gründung
- Unternehmensplanung und Organisation
- Vertragsgestaltung
- Haftungsfragen während der Gründungsphase
- steuerrechtliche Fragestellungen
Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen (GmbH, oHG, KG, GmbH & Co.KG, KGaA, GbR)
- Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer
- Überprüfung von Verträgen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
Unternehmenskauf
- Beratung bei Gesellschafterwechsel
- Anteilskäufe und Anteilsverkäufe
- Gesellschaftsumwandlungen
- Verhaltensweisen in der Krise
- Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
Handelsrecht und Vertragsrecht
Im Bereich des Handels- bzw. Vertragsrechts berät und vertritt die Kanzlei Unternehmen umfassend bei folgenden Aufgaben:
- Handelsstand, insbesondere die Kaufmannseigenschaft
- Handelsregister/Publizitätsvorschriften und Rechtsscheinhaftung
- Nachfolgeberatung für das Handelsgeschäft
- Firmen- und Namensrecht
- Rechnungslegung und Bilanzrecht
- Offenlegungspflichten i.S.d. EHUG
- Prokura und Handlungsvollmacht
- Sonderrecht der Handelsgeschäfte